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Videoclips in der Kirche zeigen
Video-Plattformen wie YouTube bieten einen Schatz an Inhalten für nahezu jede erdenkliche Situation. Bei der großen Menge an Inhalten und der Anzahl der Kanäle wird es jedoch immer schwieriger zu verstehen, ob und wann man diese Inhalte im Gottesdienst und der Gemeindearbeit zeigen darf.
Ist es also in Ordnung, im Gottesdienste oder in der Gemeindearbeit Videos zu streamen?
Einfach gesagt: Sie sollten immer die Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers einholen, unabhängig von der Quelle. CCLI empfiehlt, immer offizielle Quellen zu verwenden, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte abspielen.
Nicht alle Videos, die auf Video-Plattformen hochgeladen werden, wurden vom Urheber oder Lizenzgeber mit dessen Erlaubnis hochgeladen. Bei einer sehr großen Anzahl von Videos, die jede Minute ins Internet hochgeladen werden, ist es für keine Plattform möglich, die hochgeladenen Inhalte zu kontrollieren oder zu überwachen. Es ist daher wahrscheinlich, dass viele dieser Videos versehentlich oder absichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen.
Wenn Sie Inhalte finden, die von einer offiziellen Quelle hochgeladen wurden, können Sie die Erlaubnis, die Sie zum Anzeigen benötigen, auf verschiedene Weise einholen.
Szenen aus Filmen
Der einfachste Weg für Kirchengemeinden und Organisationen, die Erlaubnis zur Vorführung autorisierter Filme und Fernsehsendungen zu erhalten, die ansonsten für den persönlichen, privaten Gebrauch bestimmt sind, ist die Videolizenz® der Kirche. In diesem Fall gilt die Lizenz als Zustimmung des "jeweiligen Lizenzgebers" (siehe autorisierte Studios/Produzenten).
Vergewissern Sie sich immer, dass die Szene vom Urheber/Rechteinhaber oder einer vom Eigentümer autorisierten Person hochgeladen wurde. Wenn die Szene auf den eigenen Kanal des Studios oder eines offiziellen Partners hochgeladen wurde, können Sie das als offizielle Quelle ansehen. Studios können Vereinbarungen mit Dritten getroffen haben, um ihre Inhalte für sie hochzuladen. Überprüfen Sie in diesem Fall sorgfältig, ob es sich um einen offiziellen Kanal handelt.
Wenn eine Szene von einer Einzelperson, z. B. einem Liebhaber des Films, hochgeladen wurde, fällt die Szene nicht unter die Filmlizenz der Kirchengemeinde/Organisation und kann daher nicht bei kirchlichen Aktivitäten gezeigt werden.
Text-Videos/Lyric-Videos
Text-Videos/Lyric-Videos, bei denen der Liedtext angezeigt wird, damit die Teilnehmer mitsingen können, werden auf Video-Plattformen immer häufiger. Die CCLI-(Gemeinde-)Liedlizenz von CCLI und die CCLI Streaming Plus Lizenz™ decken das visuelle Element eines Lyric-Videos nicht ab. Unabhängig von der Quelle empfehlen wir daher, dass Sie die direkte Erlaubnis des Eigentümers einholen, bevor Sie ein Lyric-Video im Gottesdienst oder der Gemeindearbeit zeigen.
Manchmal betten Urheber solche Videos auf ihren Website ein und nennen Details, wie sie verwendet werden können. Die Beschreibung des Urhebers/Rechteinhabers kann die Erlaubnis erteilen, dass dieses Video im Gottesdienst und der Gemeindearbeit gezeigt werden kann. Im Zweifelsfall wenden Sie sich jedoch bitte an den Urheber/Rechteinhaber, um eine Bestätigung zu erhalten, bevor Sie das Video zeigen.
Weitere Videos
Grundsätzlich empfiehlt CCLI, keine anderen Videos ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers zu zeigen. Die Einholung einer konkreten Erlaubnis ist der sicherste Weg, um sicherzustellen, dass Sie legal handeln und das Richtige tun. Im Zweifelsfall oder wenn Sie nicht feststellen können, wer das Urheberrecht besitzt, empfehlen wir Ihnen, eine Alternative zu finden.
Wie immer steht Ihnen unser Kundenservice-Team zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns, bei Fragen.