Über das Urheberrecht
Das Urheberrecht ist ein ausschließliches geistiges Eigentumsrecht, das den Schöpfern von musikalischen, literarischen und dramatischen Originalwerken gewährt wird. Das Urheberrecht schützt den/die Eigentümer/In vor unbefugter Nutzung oder Änderung seiner/ihrer Werke.
Obwohl die Urheberrechtsgesetze in einzelnen Ländern unterschiedlich sind, werden sie im Allgemeinen durch zwei Hauptrechte definiert: das wirtschaftliche und das moralische
Das wirtschaftliche Recht erlaubt es dem Schöpfer, das Fotokopieren, Aufführen, Aufnehmen oder Vervielfältigen seines/ihres Werk für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke in Rechnung zu stellen.
Das moralische Recht ermöglicht es dem Schöpfer, sein Werk vor jeder Veränderung zu schützen, die als anstößig oder nicht im Einklang mit seinen Wünschen angesehen werden könnte.
Kirchen und Organisationen nutzen zunehmend kreative Werke in ihren Aktivitäten. Der technologische Fortschritt hat es möglich gemacht, eine Vielzahl von Inhalten leicht zu beschaffen und zu nutzen, aber das Verständnis des Urheberrechts kann eine Herausforderung sein. Ein augenscheinlich harmloser Fehler oder ein unbeabsichtigtigtes Versäumnis kann unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen - sowohl in finanzieller als auch in reputativer Hinsicht.
CCLI arbeitet weder Urheberrechtsgesetze aus, noch ist CCLI für die Durchsetzung des Urheberrechts verantwortlich. Unser Ziel ist es, die Einhaltung des Gesetzes zu erleichtern und gleichzeitig die kreativen Menschen zu würdigen, die diese wertvollen Werke verfassen. Wir helfen Ihnen bei der legalen Beschaffung und Lizenzierung der benötigten Inhalte und stellen gleichzeitig sicher, dass die Eigentümer bei der Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden.
In vielen Ländern entsteht automatisch ein Urheberrecht sobald ein Werk in eine greifbare Form gebracht wird; der Schöpfer des Werks besitzt dann das Urheberrecht und das Werk ist urheberrechtlich geschützt.
Das Urheberrecht gewährt in der Regel dem Urheber sechs ausschließliche Rechte: (1) Vervielfältigung, (2) Bearbeitung, (3) Verbreitung, (4) Aufführung, (5) Anzeige und (6) digitale Tonaufnahme. Diese Rechte schützen die Eigentümer auf zweierlei Weise. Die erste ist wirtschaftlicher Natur und gibt dem Eigentümer das Recht, jede Person, die seine Arbeit kopieren, aufführen oder aufzeichnen möchte, für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke die Nutzung in Rechnung zu stellen. Die zweite ist moralischer Natur und schützt das Werk vor jeder Nutzung oder einem Arrangement, die den Wünschen des/der Urhebers/Urheberin zuwiderläuft.
Es ist nicht erforderlich, ein Werk bei einer Behörde zu registrieren, um es zu schützen. Wenn Sie allerdings etwas Einzigartiges und Wertvolles geschaffen haben, möchten Sie möglicherweise Schritte einleiten, um Ihr Eigentum nachzuweisen, um sicherzustellen, dass Ihre Arbeit nur so verwendet wird, wie Sie es beabsichtigen, und dass Sie für die Nutzung vergütet werden.
Zumindest ist es ratsam Urheberrechts-Informationen in Ihr Werk aufzunehmen. Wenn Sie Ihr Werk mit dem © Symbol, dem Entstehungsjahr und dem Namen des Urhebers kennzeichnen, können andere wissen, ob sie es frei verwenden können oder an wen sie sich bez. der Nutzung wenden können, um die Nutzungserlaubnis einzuholen.
Sollte Ihr Werk bekannt werden, sollten Sie es ggf. bei einem Verlag oder einer Verwertungsgesellschaft registrieren, die Ihnen hilft, Ihr Eigentum ab einem bestimmten Datum nachzuweisen.
Wenn Sie Künstler, Autor oder Komponist sind und sich nicht sicher sind, wie Sie Ihre Arbeit schützen können, ist es evtl. ratsam sich professionell beraten zu lassen, um das zu schützen, wofür Sie so hart gearbeitet haben.
"Gemeinfrei" ist der Begriff, der ein Werk beschreibt, für das alle Rechte an geistigem Eigentum abgelaufen sind. Wenn ein Werk gemeinfrei wird, gehört es der Öffentlichkeit und steht ihr zur freien Nutzung zur Verfügung.
Wann werden urheberrechtlich geschützte Werke gemeinfrei?
Das hängt von der Art der Arbeit und den Gesetzen des jeweiligen Landes ab. Die Verfallsfrist gilt für den letzten überlebenden Autor eines Werkes und kann für Kompositionen, Tonaufnahmen, Publikationen, Filme, Sendungen und sogar Software unterschiedlich sein. Die Zeit, die für die Aufnahme in die Gemeinfreiheit von Werken festgelegt ist, kann von Land zu Land sehr unterschiedlich sein.
Im Allgemeinen gibt es getrennte Schutzmaßnahmen für eine Komposition und eine Tonaufnahme davon. Das bedeutet, dass eine Aufnahme auch dann noch urheberrechtlich geschützt sein kann, wenn die Komposition gemeinfrei ist. In ähnlicher Weise besteht in der Regel ein separates Recht am Schriftsatz einer Seite, was bedeutet, dass eine Veröffentlichung auch dann noch urheberrechtlich geschützt sein kann, wenn ein darin enthaltenes Werk nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist.
Was können Sie mit gemeinfreien Werken machen?
Sobald ein kreatives Werk gemeinfrei ist, kann es frei bearbeitet, arrangiert und übersetzt werden. Und es können sogar neue Urheberrechte geltend gemacht werden.
Das Konzept der fairen Nutzung ist eines, das in mehreren Ländern angewandt wird, obwohl es manchmal als "fairer Umgang" bezeichnet wird.
Wer und was fällt unter die faire Nutzung?
Faire Nutzung erlaubt in der Regel die eingeschränkte Nutzung oder Vervielfältigung bestimmter Werke ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers. Sie gilt nur unter bestimmten Umständen und es gibt möglicherweise keine strenge Definition des Was und Wann. Das Konzept soll es Studierenden und Forschenden grundsätzlich ermöglichen, kurze Auszüge aus einem urheberrechtlich geschützten Werk für nicht-kommerzielle Forschungszwecke oder private Studien, Kritik oder Rezension zu kopieren oder über aktuelle Ereignisse zu berichten. Für jede Verwendung muss eine ausreichende Urheberrechtsangabe gemacht werden.
Gilt faire Nutzung auch für Kirchengemeinden oder christliche Organisationen?
Die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material in kirchlichen Aktivitäten würde im Allgemeinen nicht unter faire Nutzung fallen. CCLI empfiehlt immer, dass Sie die in Ihrem Land geltenden Gesetze zur Klärung überprüfen und sich im Zweifelsfall an den/die Urheber/in wenden.
Das Internet und die digitale Technologie haben einen einfachen Zugang zu kreativen Werken ermöglicht. Infolgedessen werden die Vorschriften über die legale Verbreitung digitaler Dateien und die Art und Weise, wie diese Dateien verwendet und gespeichert werden dürfen, immer komplexer.
Dateifreigabe
Kirchengemeinden, Schulen und Organisationen nutzen zunehmend das Internet, um auf digitale Inhalte (sei es Musik, Bilder oder Videos) zuzugreifen und diese zu teilen. Nach dem Gesetz ist jedoch die Verbreitung von Dateien durch andere Personen als den Urheber oder autorisierten Wiederverkäufer ohne den Schutz einer Lizenz oder einer direkten Genehmigung verboten. Dazu gehören unter anderem E-Mails, Websites oder digitale Speichergeräte.
Formatverschiebung
Mit dem Anstieg des persönlichen Eigentums an digitalen Medien (Musik, Videos, E-Books etc.) kann es zweckmäßig sein, rechtmäßig erworbene Medien von einem Format in ein anderes zu kopieren, z. B. von einem Computer auf eine CD. Dies wird als Formatverschiebung bezeichnet.
In den meisten Ländern ist das Verschieben von Formaten für den persönlichen Gebrauch gesetzlich nicht erlaubt. Während es einige Ausnahmen für Bibliotheken, Museen und Bildungseinrichtungen für die Archivierung oder Bewahrung bestimmter Werke geben kann, gelten diese Ausnahmen nicht für Einzelpersonen oder Kirchengemeinden. CCLI empfiehlt immer, dass Sie die in Ihrem Land geltenden Gesetze zur Klärung überprüfen.