Bedingungen
CCLI Streaming Lizenzen Vertragsbedingungen
CCLI Streaming Lizenz™
Willkommen bei der CCLI StreamingLizenz ("Lizenz"). Um die Rechte und Vorteile dieser Lizenz zu genießen, ist Ihr Verständnis und Ihre Einhaltung der folgenden Punkte erforderlich, und Sie erklären sich damit einverstanden:
- Sie halten Ihre Lizenz in gutem Zustand, indem Sie die Jahresgebühr bei Fälligkeit bezahlen.
- Sie halten sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie in den folgenden Abschnitten beschrieben, die mit Zulässige Aktivitäten und Nicht zulässige Aktivitäten gekennzeichnet sind.
- Sie stellen die Abdeckung jedes Lieds sicher bevor sie es streamen (siehe dazu im Abschnitt Lied-Abdeckung)
- Sie verwenden die Lizenz auf rechtmäßige und ethische Weise.
- Wenn Sie ein Lied streamen, fügen Sie den Liedtitel, die Autorenangaben und den Copyright-Hinweis im Wesentlichen in der folgenden Form hinzu:
"Hallelujah" Text und Musik von John Doe
© 2018 Gute Musik Co.
Wird mit Genehmigung verwendet. CCLI Streaming Lizenz #12345
Dieser Text kann im Stream zu Beginn jedes Lieds oder außerhalb des Streams in der Videobeschreibung angezeigt werden.
Gestattete Aktivitäten
Eine aktive Lizenz ermöglicht es Ihnen, abgedeckte Lieder ("Lieder") von Ihrer Kirchengemeinde-Website, einer gehosteten Website oder einem Streaming-Dienst auf folgende Weise zu "streamen" (d. h. digital zu übertragen, erneut zu übertragen, zu verteilen und wiederzugeben). Sie dürfen:
- Lieder live streamen, die in Ihren Gottesdiensten in Audio- und/oder Videoform aufgeführt werden.
- Lieder in Audio- und/oder Videoform erneut übertragen, die in Ihren Gottesdiensten aufgeführt wurden.
- Audio- oder Videodateien von Liedern, die in Ihren Gottesdiensten aufgeführt werden, an PCs, tragbare Mediaplayer oder ähnliche Geräte verteilen, die solche Dateien empfangen können
- Videos auf YouTube und ähnliche Dienste hochladen, sofern die Urheber das Recht haben, Videos mit ihren eigenen Urheberrechten zu monetarisieren und Anzeigen zu schalten (diese Vertragsbedingungen haben keinen Vorrang vor denen der Streaming-Plattformen)
Alle Rechte, die hier nicht aufgeführt sind, sind dem Urheber vorbehalten.
Nicht gestattete Aktivitäten
Diese Lizenz unterliegt bestimmten wichtigen und notwendigen Einschränkungen und Sie dürfen nicht:
- Eine Gebühr erheben oder eine Entschädigung für eine der zulässigen Aktivitäten erhalten.
- Rechte aus Ihrer Lizenz an eine andere Kirchengemeinde oder Gruppe abtreten oder übertragen.
- Eine/n Dritte/n mit dem Streamen autorisieren, bei dem/der es sich nicht um die Kirchengemeinde-Website, eine gehostete Website oder einen Streaming-Dienst handelt.
- Künstler- oder Plattenlabel-Aufnahmen von Liedern streamen.
- Lieder von Konzerten, Konferenzen und besonderen Veranstaltungen streamen, die auf dem Gelände der Kirchengemeinde stattfinden und für deren Teilnahme eine finanzielle Gebühr, einschließlich Spenden, erforderlich ist.
- Lieder aus nicht-kirchlichen Audio- und/oder Videoinhalten streamen, wie z. B. Lehrvideos, die nichts mit dem Gottesdienst zu tun haben, Fernsehsendungen oder Sonderproduktionen.
- Wenn Ihre Kirchengemeinde YouTube oder einen ähnlichen Streaming-Dienst nutzt Unterlizenzen vergeben oder eine Vereinbarung über die Aufteilung der Einnahmen für die Monetarisierung eines Lieds abschließen, einschließlich Videos, die von einer Streaming-Website oder einem Streaming-Dienst kommen, aber auf der Website Ihrer Kirchengemeinde eingebettet sind. Dieses Recht ist ausschließlich dem Urheber vorbehalten.
- Für YouTube oder einen ähnlichen Dienst die Verwendung von Werbung blockieren, die von einer Streaming-Website oder einem Streaming-Dienst im Namen eines Lied-Eigentümers geschaltet wird.
Lied-Abdeckung
Um zu überprüfen, ob ein Lied abgedeckt ist, identifizieren Sie zunächst den Herausgeber des Songs. Überprüfen Sie dann, ob dieser Verlagskatalog unter Ihrer Lizenz autorisiert ist, indem Sie in der Liste "Streaming Lizenz – Abgedeckte Kataloge" unter ccli.com/copyright-owners-lists suchen.
Bei Fragen steht Ihnen der CCLI-Kundenservice CCLI zur Verfügung.
CCLI Streaming Plus Lizenz
Willkommen zur CCLI Streaming Plus Lizenz (“Lizenz"). Diese Lizenz gestattet das Streamen von Master Recordings, d. h. vorab aufgenommenen Aufnahmen (z. B. von Künstler- oder Plattenlabels, die kommerziell Lieder anbieten). Darüber hinaus ermöglicht diese Lizenz das Streamen von Master Tracks, einschl. Multi Tracks, Backing Tracks, Split Tracks, Loops und Stems.
Um die Rechte und Vorteile dieser Lizenz zu nutzen, ist Ihr Verständnis und das Einhalten folgender Bestimmungen erforderlich. Sie erklären sich mit folgendem einverstanden:
- Sie halten Ihre Lizenz in gutem Zustand, indem Sie die Jahresgebühr bei Fälligkeit bezahlen.
- Sie halten sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie in den folgenden Abschnitten beschrieben, die mit Zulässige Aktivitäten und Nicht zulässige Aktivitäten gekennzeichnet sind.
- Sie stellen die Abdeckung jedes Lieds, jedes Master Recording oder jedes Master Track sicher bevor sie es streamen (siehe dazu im Abschnitt Lied-Abdeckung)
- Sie melden alle Aktivitäten bez. Master Recordings und Master Tracks beim Streaming.
- Sie verwenden die Lizenz auf rechtmäßige und ethische Weise.
- Wenn Sie ein Lied streamen, fügen Sie den Liedtitel, die Autorenangaben und den Copyright-Hinweis im Wesentlichen in der folgenden Form hinzu:
"Hallelujah" Text und Musik von John Doe
© 2018 Gute Musik Co.
Wird mit Genehmigung verwendet. CCLI Streaming Lizenz #12345
Dieser Text kann im Stream zu Beginn jedes Lieds oder außerhalb des Streams in der Videobeschreibung angezeigt werden.
Gestattete Aktivitäten
Eine aktive Lizenz ermöglicht es Ihnen, abgedeckte Lieder ("Lieder") auf Ihrer Kirchengemeinde-Website, einer gehosteten Website oder einem Streaming-Dienst auf folgende Weise zu "streamen" (d. h. digital zu übertragen, erneut zu übertragen, zu verteilen und wiederzugeben). Sie dürfen:
- Lieder live streamen, die in Ihren Gottesdiensten in Audio- und/oder Videoform aufgeführt werden
- Master Recordings oder Master Tracks in Ankündigungen verwenden oder bei Inhalten, die nur für den Gottesdienst genutzt werden (das Wiederverwenden von Inhalten auf irgendeiner Art Plattform außerhalb des Gottesdienstes setzt eine zusätzlich Lizenz vom Urheber/Herausgeber voraus).
- Master Recordings und Master Tracks live streamen und hochladen, die im Gottesdienst in Audio- oder Video-Form genutzt wurden.
- Das Verwenden von Audio- und Videodateien, Master Recordings oder Master Tracks der in den Gottesdiensten aufgeführten Lieder gestatten, dass sie auf Computern, tragbaren Abspielgeräten oder ähnlichen Geräten zum Abspielen des gestreamten Gottesdienstes genutzt werden.
- Video-Inhalte hochladen, die für das Streamen eines Gottesdienstes im Rahmen dieser Lizenz erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die Urheber das Recht haben, mit den Videos die ihre Urheberrechte enthalten, den Inhalt zu monetarisieren und Anzeigen zu platzieren (dise Vertragsbedingungen haben keinen Vorrang vor den Vertragsbedingungen der Streaming-Plattformen und verhindern keine Ab- und Stummschaltungen auf Plattformen).
Nicht gestattete Aktivitäten
Diese Lizenz unterliegt bestimmten wichtigen und notwendigen Einschränkungen und Sie dürfen nicht:
- Eine Gebühr erheben oder eine Entschädigung für eine der zulässigen Aktivitäten erhalten.
- Rechte aus Ihrer Lizenz an eine andere Kirchengemeinde oder Gruppe abtreten oder übertragen.
- Eine/n Dritte/n mit dem Streamen autorisieren, bei dem/der es sich nicht um die Kirchengemeinde-Website, eine gehostete Website oder einen Streaming-Dienst handelt.
- Lieder, Master Recordings oder Master Tracks streamen, die von Konzerten, Konferenzen und besonderen Veranstaltungen stammen, die auf dem Kirchengelände stattfinden oder unter der Federführung der Kirchengemeinde ausgerichtet werden und für deren Teilnahme eine Gebühr, einschließlich Spenden, erforderlich ist.
- Lieder, Master Recordings oder Master Tracks aus nicht-kirchlichen Audio- und/oder Videoinhalten streamen, wie z. B. Lehrvideos, die nichts mit dem Gottesdienst zu tun haben, Fernsehsendungen oder Sonderproduktionen.
- Wenn Ihre Kirchengemeinde YouTube oder einen ähnlichen Streaming-Dienst nutzt Unterlizenzen vergeben oder eine Vereinbarung über die Aufteilung der Einnahmen für die Monetarisierung eines Lieds abschließen, einschließlich Videos, die von einer Streaming-Website oder einem Streaming-Dienst kommen, aber auf der Website Ihrer Kirchengemeinde eingebettet sind. Dieses Recht ist ausschließlich dem Urheber vorbehalten.
- Für YouTube oder einen ähnlichen Dienst die Verwendung von Werbung blockieren, die von einer Streaming-Website oder einem Streaming-Dienst im Namen eines Lied-Eigentümers geschaltet wird.
Alle Rechte, die hier nicht aufgeführt sind, sind dem Urheber vorbehalten.
Lied-Abdeckung
Songs performed live: Um zu überprüfen, ob ein Lied, das Sie live spielen möchten, abgedeckt ist, stellen Sie zunächst den Verlag/Rechteinhaber des Lieds fest. Überprüfen Sie dann, ob der Verlagskatalog unter Ihrer Lizenz autorisiert ist, indem Sie in der Liste "Streaming Lizenz – Abgedeckte Kataloge" unter ccli.com/copyright-owners-lists suchen.
- Master Recordings & Master Tracks: Um zu prüfen, ob Master Recordings oder Master Track eines Lieds autorisiert sind, bestimmen Sie das zuständige Label oder den Rechteinhaber. Dann überprüfen Sie im Streaming Plus Lizenz-Katalogccli.com/copyright-owners-lists.
Alternativ können Sie bei "Aufnahmen" nach dem Lied auf der CCLI Reporting-Seite suchen: reporting.ccli.com. Wenn die Aufnahme gelistet ist und das Melden von Streaming Plus-Nutzung angegeben wird, ist die Aufnahme / der Track abgedeckt. Wenn die Aufnahme/Track nicht gelistet ist, besteht evtl. keine Abdeckung; wir empfehlen allerdings, dass Sie sich letztendlich über das Label oder den Rechteinhaber anhand der Streaming Plus Lizenz – Covered Record Labels list ccli.com/copyright-owners-lists vergewissern.
Bei Fragen steht Ihnen der CCLI’s Customer Service zur Verfügung.