
Die fünf am häufigst gestellten Fragen:
CCLI erreichen viele interessante Fragen zum Urheberrecht und der von uns angebotenen Lizenzabdeckung. CCLI hat Lizenzbeziehungen mit mehr als 235.000 Kirchengemeinden, Schulen und Organisationen weltweit! Dabei gibt es Fragen, die immer wieder auftauchen. Hier sind Antworten auf die am meisten gestellten Fragen.
Top 5 Fragen und die dazugehörigen Antworten
Wir haben diese Frage in den letzten Jahren am meisten gehört. Websites wie YouTube bieten eine Welt von leicht verfügbaren Videoclips zu fast jedem erdenklichen Thema an; daher ist es nicht verwunderlich, dass Kirchengemeinden auch diese Videoclips in Gottesdiensten und der Gemeindearbeit verwenden möchten.
YouTube jedoch ist nicht der Eigentümer der auf seiner Plattform hochgeladenen Videos und hat nicht die Rechte, diese Videoclips für das öffentliche Vorführen zu lizenzieren. Infolgedessen beschränken die YouTube-Nutzungsbedingungen die auf der Plattform angebotenen Videoclips auf die private Nutzung. Das bedeutet, dass Sie die Genehmigung des Urhebers einholen müssen, bevor Sie einen YouTube-Videoclip rechtmäßig im Gottesdienst oder der Gemeindearbeit vorführen. Unser Artikel Videoclips in der Kirche zeigen gibt Ihnen weitere Details bez. der verschiedenen Arten von Vidoeclips und was Sie berücksichtigen sollten.
Wenn es Ihnen nicht gelingt die Erlaubnis zum Vorführen eines Videoclips, der auf YouTube eingestellt ist, zu erhalten, empfehlen wir, eine alternativen Quelle zu finden. Wo auch immer Sie Ihre Videoclips beziehen, CCLI empfiehlt stets die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Website zu prüfen und niemals davon auszugehen, dass ein Videoclip verwendet werden darf, ohne vorher die Erlaubnis bestätigt zu haben, dass es öffentlich vorgeführt werden darf.
Zu den Bedingungen der Gemeinde-Liedlizenz gehört, dass Sie die Urheberrechtsinformationen für jedes gedruckte oder projizierte Lied angeben. Bei einer Liedprojektion mit mehreren Folien/Seiten müssen die Informationen nur einmal erscheinen und werden in der Regel am Anfang oder Ende platziert. Hier ist ein Beispiel für die notwendigen Informationen:
"Hallelujah" Text und Musik von Michael Mustermann
© 2018 Gute Musik Verlag
Wird mit Genehmigung verwendet. CCL Lizenz Nr. 12345
Beachten Sie, dass die Nummer am unteren Rand (Nr. 12345 im Beispiel) die Lizenznummer Ihrer Kirchengemeinde/Organisation sein sollte, nicht die CCLI-Liednr.
Die Gemeinde-Filmlizenz erlaubt die Verwendung von Filmen von mehr als 4.000 Studios, darunter Filme zahlreicher großer Hollywood-Studios. Dies bedeutet, dass Sie mit Ihrer Lizenz eine große und ständig wachsende Anzahl von Filmen zeigen dürfen. Bitte beachten Sie, dass es Filme gibt, die nicht über unsere Filmlizenz abgedeckt sind.
Wenn Sie sichergehen möchten, ist unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung der beste Weg, um festzustellen, ob der Film, den Sie zeigen möchten, von der Gemeinde-Filmlizenz abgedeckt ist.
Hier eine Frage, die wir immer häufiger hören: Dürfen wir den Liedtext ändern, um ihn an die Vorlieben oder die Theologie unserer Kirchengemeinde anzupassen? Die einfache kurze Antwort darauf ist: nein. Ein Liedtext darf nicht ohne Erlaubnis des Songwriters/Rechteinhabers geändert werden. Zu den exklusiven Rechten eines Rechteinhabers gehört auch das Recht an abgeleiteten Werken, weshalb jegliche Änderung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers vorgenommen werden darf.
Denken Sie daran, dass es Ihnen freisteht, Lieder nach Belieben zu arrangieren, solange Sie weder die Melodie, Text oder den Grundcharakter eines Liedes ändern. Sie können z. B. mit dem Chorus oder sogar der Bridge beginnen, wenn das in Ihrer Situation zum Ablauf so passt. Das ist in Ordnung. Ggf. möchten Sie nicht alle Verse eines Lieds singen. Sie sind frei, Verse zu überspringen. Sie dürfen nur nicht den Text ändern.
Es überrascht uns immer wieder mit welcher Kreativität einige Kirchengemeinden dieses Thema angehen. Ein besonders bemerkenswertes Beispiel "etwas zu umgehen", veranschaulicht das:
"We need a different example for Europe. A ram's horn is absolute rarely used or people would be confused by the example."
Nein, Sie brechen keine Gesetze. Aber wir würden es trotzdem nicht empfehlen!
Gem. Lizenzbedingungen ist es Aufgabe des Lizenzhalters, dass Ihre Kirchengemeinde/Organisation Ihre Kopieraktivitäten meldet. Es ist seit einiger Zeit möglich, die Lieder automatisch im Hintergrund über das Präsentations- und Planungsprogramm Ihrer Kirchengemeinde zu melden. Sie können weiterhin auch manuell die Liedmeldungen vornehmen, was bei regelmäßiger Aktualisierung nur wenige Minuten dauert. Wenn Sie manuell melden, empfehlen wir Ihnen, wöchentlich bzw. nicht seltener als 1 x im Monat die Lieder zu melden oder immer dann, wenn Sie Lieder verwenden oder Fotokopien unter Ihrer Lizenz erstellen.
Leider kann CCLI aufgrund der großen Menge an Liedmeldungen, die wir erhalten, keine Meldungen in einer anderen Form als den oben genannten bearbeiten.
Warum sind Liedmeldungen wichtig?
Die Liedmeldungen ermöglichen es CCLI, die Lizenzeinnahmen genau und fair an die Rechteinhaber der Lieder zu verteilen; daher sind die Liedmeldungen ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit als Lizenzinhaber. Mit Ihren Liedmeldungen würdigen und vergüten Sie die Songwriter, deren Lieder Sie in Ihren Gottesdiensten und der Gemeindearbeit eingesetzt haben und die in vielen Fällen Freude, Unterstützung und einen echten Unterschied gemacht haben.